Unterschieden werden im Wesentlichen zwei Möglichkeiten eines Studienaufenthaltes:
1. Gaststudium
Von einem Gaststudium ist dann die Rede, wenn der Student ein oder zwei Semester an der Gastuniversität studiert. Dieser Aufenthalt wird in das Studium an der Heimatuniversität integriert, d.h. der Auslandsaufenthalt wird in ein Projekt eingebunden oder die erworbenen Leistungen werden an der Heimatuniversität (zumindest teilweise) angerechnet. Vorteilhaft bei dieser Variante sind vor allem die überschaubaren finanziellen Aufwendungen. Zudem ist es leichter Stipendien für einen kurzen Zeitraum zu bekommen, als für ein Vollzeitstudium.
2. Vollstudium
Beginnt man das Studium in Australien und schließt es auch dort ab, spricht man von einem Vollstudium (egal ob Bachelor, Master oder Doktor). Trotz der hohen Kosten gibt es einen entscheidenden Vorteil: Ein Vollstudium lässt dem Studenten genug Zeit, sich in dem Land einzuleben und es aus vielen Perspektiven kennen zu lernen. Ein Vollstudium erfordert in der Regel eine langfristige Planung und muss finanziell gut überdacht sein. Bevor das Studium im Ausland aufgenommen wird, muss überprüft werden, ob der Hochschulabschluss an der ausländischen Universität auch in Deutschland anerkannt wird.
Weitere Informationen und Entscheidungshilfen bietet diese Webseite.
Formalitäten
Wie alle Angelegenheiten, die die Planung eines Auslandsaufenthaltes umfassen, gilt auch hier, sich möglichst früh schlau zu machen. Ein einfaches Touristenvisum reicht für ein Studium in Australien nicht aus. Es muss ein Studentenvisum beantragt werden. Dazu wendet man sich an die australische Botschaft in Deutschland. Für die Beantragung wird in der Regel eine Einladung der Universität benötigt, an der man studieren möchte. Diese wird dem (angehenden) Studenten nach erfolgreicher Bewerbung zugeschickt.
Neben dem Visum wird für die Einreise nach Australien verlangt, dass der Reisepass noch 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein muss.
Überdies sollte man eine Auslandskrankenversicherung abschließen, denn eine Reisekrankenversicherung ist für längeren Zeitraum und für einen Aufenthalt außerhalb Europas nicht gültig.
Sowohl für das kostenpflichtige Visum, als auch für die Buchung der Flugtickets wird in der Regel eine Kreditkarte verlangt. Außerdem muss der Nachweis erbracht werden, dass eine finanzielle Absicherung gegeben ist, die den Rückflug sichert oder bereits ein Rückflugticket vorhanden ist.
Auch der Rückflugtermin muss bereits im Voraus festgelegt werden. In der Regel ist es möglich, den Rückflugtermin kostenpflichtig auf den definitiven Rückflugstermin zu ändern, wenn der Aufenthalt in Australien länger als 7 Monate dauert.
Non-Stop-Flüge von Deutschland nach Australien werden nicht angeboten. Die Flugroute von Europa nach Australien führt meistens über Südostasien mit Zwischenstopp in Singapur z.B. Singapore Airlines. Aktuelle Australien-Flugangebote gibt es beispielsweise auf www.singaporeair.com. Die 16497 Kilometer Luftlinie von Frankfurt am Main nach Sydney werden bei einem Zwischenstopp in einer reinen Flugzeit von rund 21 Stunden zurückgelegt.
Besonders wichtig: Die Quarantänebestimmungen bei der Einreise nach Australien verbieten die Einfuhr aller Nahrungsmittel, tierischen Produkte und lebenden pflanzlichen Materials (Topfpflanzen etc.) ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Bußgeld von 220 AUD bestraft werden